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Wir suchen Ladies zur freien Mitarbeit:


Unser kleiner und feiner Escort-Service ist nun seit einiger Zeit gut in der Region Stuttgart. Bodensee- Allgäu und in Vorarlberg etabliert, aber auch überregional: in Österreich (von Bregenz über Salzburg bis nach Wien), in der Schweiz (Basel, Bern, Genf, Luzern, Zürich) und weltweit, z.B. Indien (Dehli) und Japan (Tokyo).
Da die Anfragen erfreulicherweise stetig zugenommen haben, suchen wir weitere Freundinnen:
gleichgesinnte, aufgeschlossene junge Damen, die Erotik und Abenteuer lieben, und auf unserer website mitarbeiten möchten.

Bei einer Bewerbung bitte wir Dich zu beachten:


Hierbei handelt es sich um eine besondere Art von Escort-Service. Unsere Kunden und Stammkunden sind überwiegend regionale und internationale Geschäftsleute, die großen Wert auf Diskretion, Qualität und Niveau legen, und dies bei uns finden.
Wir sind alle überwiegend berufstätig, und unser Beruf ist uns wichtig! Somit ist Escort immer einfach eine schöne Nebentätigkeit. Dasselbe erwarten wir auch von Dir. Durch den Nebenverdienst bei uns kannst Du Dir Träume und Wünsche erfüllen. Von Seiten des Managements der Agentur wird niemals Druck auf Dich ausgeübt werden. Der Spaß und die Lust am Abenteuer stehen im Vordergrund.

Folgende Kriterien solltest Du erfüllen:

* Du hast eine schlanke Figur, ein freundliches Gesicht und schöne Augen
* Du musst mindestens 21 Jahre alt sein; gerne darfst Du auch älter sein
* Du hast ein gepflegtes Äußeres und besitzt eine modische und vielseitige Garderobe
* Du solltest Deine Berufsausbildung abgeschlossen haben
* Du solltest den modernen Kommunikationsmöglichkeiten gegenüber aufgeschlossen sein
* Du hast Spaß an der Erotik und am Verwöhnen
* Du gehst gerne in Gesellschaft eines Mannes aus und bist eine einfühlsame Geliebte auf Zeit
* Du bist zuverlässig und pünktlich und hast ein sicheres Auftreten
* Du hast eine gute Allgemeinbildung, hast evtl. ein Studium abgeschlossen
* Knigge ist Dir bekannt und Du hast entsprechende gute Umgangsformen
* Du sprichst fließend Deutsch als Muttersprache und möglichst noch weitere Fremdsprachen    (Englisch, Französisch, Spanisch).
* Du wohnst im Großraum Stuttgart/München/Nürnberg/Bodensee/Allgäu/Vorarlberg, im Thurgau
   oder in Zürich
* Du bist im Idealfall im Besitz eines Autos und verreist gerne!
* Du hältst Dich gerne in gepflegten Hotels auf und weißt die Annehmlichkeiten dieser Hotels zu schätzen

Wenn Du unsere website aufmerksam durchgelesen hast, sind Dir sicher unsere Spezialitäten im Bereich Wellness, Tantra und Slow Sex aufgefallen. Daher gibt es ein paar wichtige Zusatzkriterien:
* Du liebst Wellness und verwöhnst gerne, auch mit einer erotischen Massage und anderen Spielarten
* Bis wir Dich näher kennen und Du die entsprechenden Wellness-Erotik-Erfahrungen hast,
listen wir Dich gerne in der Rubrik Independent-Escorts mit agenturähnlicher Betreuung.
Wenn Dir dieses Profil entspricht, freuen wir uns und sind gespannt auf Deine Kontaktaufnahme!

Hier zur Info schon mal unsere Vertragsbedingungen:

Vereinbarung

1) Zweck der Vereinbarung
Die selbstständige Begleitdame beauftragt die Agentur mit der Vermittlung von Begleitanfragen an sie.
Die Agentur nimmt Buchungsanfragen über Begleitaufträge von potentiellen Kunden entgegen. Die Agentur teilt diese Informationen der betreffenden Begleitdame mit und fragt an, ob Zeit und Interesse besteht, den Auftrag des Kunden anzunehmen. Bei Zustimmung arrangiert die Agentur die Einzelheiten des Treffens mit dem Kunden. Die Verantwortung der Abwicklung des tatsächlichen Treffens liegt allerdings bei der Begleitdame. Die Agentur wirkt gerne, auf Anfrage des Kunden oder der Begleitdame, bei der Lösung eventueller Probleme mit.

2) Vertraulichkeit
2.1) Die Begleitdame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Gleiches gilt für der Begleitdame bekannt werdende Kenntnisse über interne organisatorische und finanzielle Vorgänge der Agentur, sowie Inhalte der vorliegenden Vereinbarung und eventueller Zusatzvereinbarungen. Des Weiteren verpflichtet sich die Begleitdame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Begleitdamen weiterzugeben.
2.2) Für Schäden die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.
2.3) Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.
2.4) Diese Vertraulichkeitsregelungen treten außer Kraft im Falle von gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten und im Falle einer akuten Gefahr für Leib und Leben.

3) Honorarabrechnung gegenüber dem Kunden
Die Begleitdame ist für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich. Sie hat die anfallenden Honorare bei Beginn dieser Vereinbarung der Agentur zur Vermittlungszwecken mitgeteilt, oder Einverständnis mit den seitens der Agentur vorgeschlagenen Honoraren erklärt.

4) Provisionszahlungen und Fälligkeit

4.1) Für die Vermittlung erhebt die Agentur nach jedem von der Agentur vermittelten und stattgefundenen Auftrag eine Provision von 30% des seitens der Begleitdame vereinnahmten Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden. Bei einer erstmaligen Wiederholungsvermittlung eines der Dame bekannten Kunden erhebt die Agentur eine Provision von 25% des Honorars und ab der zweiten Wiederholungsvermittlung nur noch eine Provision von 20% des Honorars.
4.2) Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung durch die Agentur.
4.3) Provisionszahlungen der Begleitdame sind nur dann an die Agentur zu zahlen, wenn ein von der Agentur vermittelter Auftrag tatsächlich auch zur Ausführung gekommen ist.
4.4) Die Erhebung der Provision durch die Agentur erfolgt durch Ausstellung einer Provisionsrechnung an die Begleitdame. Die Begleitdame verpflichtet sich, die Agenturprovision spätestens 5 Tage nach Erhalt der Provisionsrechnung an die Agentur zu überweisen, bar auf das Agenturkonto einzuzahlen, mittels versicherter Briefsendung zu verschicken, oder persönlich gegen Quittung zu überbringen.

5) Profilerstellung, Werbung, Nutzungsrechte an Fotos, Kosten
5.1) Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Kosten für Werbung und Anfertigung der Sedcard der Begleitdame zu übernehmen.
5.2) Die Begleitdame erteilt der Agentur die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, mit ihre Person darstellenden Bildern, auch Teilansichten ihrer Person, im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben, ungeachtet ob die Bilder seitens der Begleitdame zur Verfügung gestellt, oder von Dritten im Auftrag der Agentur erstellt wurden. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils nach einvernehmlicher Abstimmung des Profils zwischen Begleitdame und Agentur zu.
5.3) Sind die Shootingkosten für die zur Veröffentlichung durch die Agentur bestimmten Bilder der Dame von der Agentur bezahlt worden, so verpflichtet sich die Dame, eine eigene Nutzung dieser Bilder ausschließlich zu nicht-gewerblichen Zwecken auszuüben. Diese Bestimmung gilt über das Ende dieser Vereinbarung hinaus für 5 Jahre. Diese Beschränkung der Nutzungsrechte der Begleitdame entfällt, wenn und sobald die Begleitdame der Agentur die Shootingkosten bis zu einem Maximalbetrag von 500.-- Euro erstattet hat.
5.4) Aus Sicherheitsgründen, erstellt die Agentur ein Profil der Begleitdame, aus dem die persönlichen Daten, vor allem Name und Adresse, nicht für Dritte ersichtlich sind. Die Begleitdame wird in Werbung und anderen Veröffentlichungen nur mit einem Profilnamen veröffentlicht.

6) Unabhängige Vertragspartner
Die Tätigkeit der Begleitdame erfolgt auf selbstständiger Basis. Es bestehen zu keinem Zeitpunkt Verpflichtungen oder gar Bindungen zwischen Agentur und Begleitdame, die über die einer selbstständigen Tätigkeit hinausgehen.

7) Kündigung, Profil- und Werbungslöschung
7.1.) Diese Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne weitergehende Konsequenzen durch ein Kündigungsschreiben, versandt per einfacher Post oder Einwurfeinschreiben (paralleler Versand eines Scans des Kündigungsschreibens ist erwünscht, nicht jedoch Bedingung), aufgelöst werden.
7.2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung, wird das Profil der Begleitdame innerhalb von 2 Wochen gelöscht. Wenn nichts anderes vereinbart ist (z.B. Model release) gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html . Alle zu dem Zeitpunkt bestehende relevante Werbung der Begleitdame wird mit Auflösung des Verhältnisses innerhalb von 4 Wochen von der Agentur entfernt.

8) Sicherheit

8.1) Die Agentur ist für die Dame während der Dates immer erreichbar.
8.2) Die Haftung der Agentur bezüglich der stetigen Erreichbarkeit ist für betriebsfremde Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
8.3) Die Dame verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Ausführung eines Dates Meldungen an die Agentur zu übermitteln, wie im Detail in einem der Begleitdame separat übergebenen Merkblatt geregelt. Wird eine solche Meldung von der Dame versäumt, so haftet sie in voller Höhe für seitens der Agentur nachgewiesene Fremdkosten einer wegen der Nichtmeldung veranlassten Sicherheitsmaßnahme.

9) Sonstiges
9.1) Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung)
9.2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Absätze der Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Absätze der Vereinbarung nicht.
9.3) Sofern zu dieser Vereinbarung eine Zusatzvereinbarung getroffen wird, haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang vor Bestimmungen der Zusatzvereinbarung, sofern die jeweiligen Bestimmungen sich widersprechen sollten. Jegliche Bestimmung einer Zusatzvereinbarung, welche über die vorliegende Vereinbarung hinausgehende Zahlungsverpflichtungen der Begleitdame begründet, ist unwirksam.

Dieser Vertrag wurde auf Grundlage des von Escort-Begleitung und Wellness-Escort entwickelten und bisher schon angewandten Vertrags unter Einbeziehung von Escortdamen, Agenturen und sachkundigen Menschen weiterentwickelt.

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Hier die Entwicklung der Diskussion

 

- Es ist beliebigen Dritten (Nutzer) erlaubt, den Vertragstext zu benutzen, zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten usw. Die Urheber verzichten auf eine Urhebervergütung.
- Der Text, auch in veränderter Form darf von den Nutzern nur kostenlos weiter verbreitet, vervielfältigt, verändert usw. werden.
- Die Nutzer verzichten im Gegenzug auf jegliche Haftungsansprüche gegen die Urheber, auf welcher Anspruchsgrundlage auch immer, welche aus der Nutzung des Textes, unverändert oder verändert, herrühren könnten.